VorsorgenWarum es sich lohnt, Dinge rechtzeitig zu regeln.
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern. Oft ist es noch schwieriger, darüber zu sprechen, was danach mit dem eigenen Vermögen, der Wohnung oder dem Unternehmen geschehen soll. Auch digitale Spuren bleiben zurück, von Cloud-Speicher und Social-Media-Accounts bis hin zu Kryptowährungen.
Das ist menschlich verständlich. Wer nichts regelt, überlässt die Entscheidung jedoch dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich grundsätzlich nach Ehe und Verwandtschaft und berücksichtigt nicht automatisch Menschen, die uns persönlich nahestehen. Unverheiratete Partner und Stiefkinder beispielsweise sind nicht ohne Weiteres als Erben vorgesehen. Mit einer individuellen Nachlassplanung können Sie dafür sorgen, dass auch die Menschen bedacht werden, die für Sie Familie sind.
Eine durchdachte Vorsorge kann Angehörige entlasten und helfen, Streit zu vermeiden. Denn im Erbfall geht es nicht nur um Vermögen, sondern auch um Erinnerungen, Verantwortung und Beziehungen. Ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine frühzeitig geplante Unternehmensnachfolge können Orientierung geben, wenn Angehörige ohnehin vor großen Herausforderungen stehen.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Wünsche rechtlich verlässlich festzuhalten und Regelungen zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Familie passen.
Nur knapp jede dritte erwachsene Person in Deutschland hat ein Testament oder einen Erbvertrag. Selbst bei den über 60-Jährigen ist es nur gut die Hälfte (58 %). Bei unverheirateten Paaren liegt der Anteil noch deutlich niedriger, obwohl gerade sie ohne Testament gesetzlich nicht voneinander erben.
Quellen: forsa für das Deutsche Forum für Erbrecht, 2024, Deutsches Zentrum für Altersfragen, 2023.
Typische Anliegen
Testament und Erbvertrag„Ich möchte, dass mein Partner und meine Kinder abgesichert sind.“
Was Sie wissen sollten
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament können Sie vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben oder notariell errichten lassen.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Eine bekannte Form ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Partner typischerweise gegenseitig als Erben einsetzen. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann verbindliche Regelungen für die Erbfolge enthalten.
Welche Gestaltung zu Ihrer familiären und persönlichen Situation passt, hängt von Ihren Wünschen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Ändert sich Ihr Leben, lohnt es sich, die bestehende Nachlassplanung zu überprüfen.
Wie ich Ihnen helfe
- Bestehende Testamente und Erbverträge prüfen
- Einzeltestament, Berliner Testament oder Erbvertrag gestalten
- Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung regeln
- Mit dem Notariat abstimmen, wenn eine notarielle Form nötig ist
Patchwork, unverheiratete Paare und Stiefkinder„Meine Familie entspricht nicht der gesetzlichen Erbfolge.“
Was Sie wissen sollten
Unverheiratete Partnerinnen und Partner erben ohne Testament oder Erbvertrag grundsätzlich nichts voneinander. Auch Stiefkinder sind ohne Adoption keine gesetzlichen Erben ihres Stiefelternteils. Bei der Erbschaftsteuer sind unverheiratete Paare zudem deutlich schlechter gestellt als Ehepaare.
Mit einer individuellen Nachlassplanung können Sie dafür sorgen, dass die Menschen abgesichert sind, die für Sie zur Familie gehören.
Wie ich Ihnen helfe
- Ein Testament, das zu Ihrer Familie passt
- Ihre Partnerin oder Ihren Partner absichern, etwa mit einem Vermächtnis oder Wohnrecht
- Kinder aus verschiedenen Beziehungen fair berücksichtigen
- Mögliche Pflichtteilsansprüche von Anfang an einplanen
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge„Wir möchten die Wohnung schon jetzt an unsere Tochter übertragen.“
Was Sie wissen sollten
Vermögen schon zu Lebzeiten weiterzugeben, kann sinnvoll sein. Eine Schenkung kann jedoch Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche und den späteren Ausgleich unter Geschwistern haben. Eine Rückforderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, welche Rechte Sie sich vorbehalten möchten, etwa ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder vertragliche Rückforderungsrechte. Die Übertragung einer Immobilie muss notariell beurkundet werden.
Wie ich Ihnen helfe
- Ein Konzept für die Übertragung zu Lebzeiten
- Vorbehalte wie Wohnrecht, Nießbrauch und Rückforderungsrecht
- Abstimmung mit Ihrem Testament und möglichen Pflichtteilen
- Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung bei steuerlichen Fragen
Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe„Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn mir etwas zustößt?“
Was Sie wissen sollten
Bei einem Unternehmen müssen Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt sein. Gesellschaftsvertragliche Regelungen können beeinflussen, wer im Todesfall Gesellschafter wird und wie die Unternehmensnachfolge abläuft.
Eine gute Übergabe braucht Zeit, klare Zuständigkeiten und einen Plan für den Fall, dass sie früher nötig wird als gedacht.
Wie ich Ihnen helfe
- Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abstimmen
- Die Nachfolge in der Familie oder an Dritte planen
- Vollmachten für den Notfall, damit Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt
- Zusammenarbeit mit Steuerberatung und weiteren Beteiligten
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung„Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?“
Was Sie wissen sollten
Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Auch erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch für ihre Eltern handeln. Ehepartner können sich unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens sechs Monate in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt sein.
Wie ich Ihnen helfe
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Abstimmung mit Ihrem Testament und mit Vollmachten für Ihr Unternehmen
- Hinweise zur Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Digitaler Nachlass„Was passiert mit meinen Accounts, Fotos und Daten, wenn ich nicht mehr da bin?“
Was Sie wissen sollten
Zum Nachlass können auch digitale Inhalte und Vertragsverhältnisse gehören: Social-Media-Accounts, E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, Fotos und andere Dateien auf Computern und Festplatten, digitale Verträge oder Kryptowährungen.
Wer rechtzeitig festlegt, was mit diesen digitalen Spuren geschehen soll und wer sich darum kümmern darf, kann den Angehörigen später schwierige Fragen und unnötige Hürden ersparen.
Wie ich Ihnen helfe
- Festlegen, was mit Konten, Daten und digitalen Verträgen geschehen soll
- Bestimmen, wer sich darum kümmert und worauf diese Person zugreifen darf
- Testament und Vollmachten so gestalten, dass sie Ihr digitales Leben einschließen
Leistungen
Weitere Leistungen im Erbrecht.
- Erste Schritte und Fristen
- Erbe annehmen oder ausschlagen
- Erbschein, Bank und Grundbuch
- Nachlassabwicklung
- Immobilie im Nachlass
- Pflichtteil und Enterbung
- Pflichtteilsergänzung und Ausgleichung
- Streit in der Erbengemeinschaft
- Unklare oder angreifbare Testamente