Ansprüche und KonflikteWissen, was Ihnen zusteht.
Wer enterbt wurde, seinen Pflichtteil geltend machen möchte oder mit anderen Erben über eine Immobilie oder die Aufteilung des Nachlasses streitet, steht oft vor schwierigen Fragen. Unterschiedliche Interessen, Familiengeschichte und rechtliche Ansprüche treffen aufeinander.
Ich höre genau hin, ordne die Situation rechtlich ein und zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Eine Einigung kann für alle Beteiligten der bessere Weg sein. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass Sie auf berechtigte Ansprüche verzichten. Ich verhandle mit dem Ziel einer tragfähigen Lösung und vertrete Ihre Interessen, wenn nötig, auch vor Gericht.
Typische Anliegen
Pflichtteil und Enterbung„Ich komme im Testament nicht vor. Steht mir trotzdem etwas zu?“
Was Sie wissen sollten
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können pflichtteilsberechtigt sein. Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch.
Um ihn zu berechnen, können Auskunft über den Nachlass und unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertermittlung verlangt werden. Die Verjährung beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die erforderliche Kenntnis haben.
Wie ich Ihnen helfe
- Prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht
- Auskunft, Nachlassverzeichnis und Wertermittlung einfordern
- Den Anspruch berechnen und durchsetzen, außergerichtlich und vor Gericht
- Für Erben: Pflichtteilsforderungen prüfen und abwehren
Pflichtteilsergänzung und Ausgleichung„Mein Bruder hat zu Lebzeiten schon viel bekommen. Wird das berücksichtigt?“
Was Sie wissen sollten
Das kann der Fall sein. Bestimmte Schenkungen der verstorbenen Person können den Pflichtteil erhöhen. Sie werden grundsätzlich innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall berücksichtigt, wobei der anzurechnende Wert mit der Zeit abnimmt. Für Schenkungen an Ehegatten gelten Besonderheiten.
Auch bei der Verteilung unter Geschwistern können bestimmte Zuwendungen auszugleichen sein. Besondere Leistungen, etwa eine längerfristige Pflege, können ebenfalls berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang das gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie ich Ihnen helfe
- Schenkungen ermitteln und bewerten
- Ergänzungs- und Ausgleichsansprüche berechnen
- Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Streit in der Erbengemeinschaft„Wir können uns über Haus, Konto und Verteilung nicht einigen. Was kann ich tun?“
Was Sie wissen sollten
Gehört ein Nachlass mehreren Erben, müssen sie ihn grundsätzlich gemeinsam verwalten. Über einzelne Nachlassgegenstände können sie in der Regel nur gemeinsam verfügen.
Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auseinandersetzung verlangen, sofern keine gesetzlichen oder testamentarischen Ausnahmen entgegenstehen. Eine Vereinbarung über die Aufteilung kann helfen, eine gerichtliche Auseinandersetzung oder bei Immobilien eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.
Wie ich Ihnen helfe
- Anteile, Rechte und Pflichten klären
- Eine Vereinbarung über die Aufteilung verhandeln
- Sie bei einer Klage auf Erbteilung oder einer Teilungsversteigerung vertreten
Unklare oder angreifbare Testamente„Das Testament ist widersprüchlich. Oder war meine Mutter bei der Errichtung überhaupt noch testierfähig?“
Was Sie wissen sollten
Ein Testament muss ausgelegt werden, wenn unklar ist, was die verstorbene Person damit regeln wollte. Es kann unwirksam sein, etwa wegen eines Formfehlers oder fehlender Testierfähigkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament auch angefochten werden, beispielsweise wegen eines rechtlich relevanten Irrtums oder wenn eine pflichtteilsberechtigte Person übergangen wurde. Dafür gilt grundsätzlich eine Jahresfrist ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie ich Ihnen helfe
- Wirksamkeit und Auslegung prüfen
- Einschätzen, was sich beweisen lässt
- Sie im Erbscheinsverfahren und vor Gericht vertreten
Leistungen
Weitere Leistungen im Erbrecht.
- Testament und Erbvertrag
- Patchwork und unverheiratete Paare
- Schenkung zu Lebzeiten
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Digitaler Nachlass
- Erste Schritte und Fristen
- Erbe annehmen oder ausschlagen
- Erbschein, Bank und Grundbuch
- Nachlassabwicklung
- Immobilie im Nachlass