Nach einem TodesfallWas jetzt zu tun ist.

Nach einem Todesfall kommen Trauer und Organisation zusammen. Vieles hat Zeit, manches nicht. Diese Schritte helfen bei der ersten Orientierung.

  1. Sterbeurkunden besorgen

    Das Standesamt beurkundet den Sterbefall. Häufig übernimmt das Bestattungsinstitut die Anzeige. Sterbeurkunden benötigen Sie unter anderem für Banken, Versicherungen und Behörden.

  2. Ein Testament abgeben

    Wer ein Testament der verstorbenen Person besitzt oder findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, auch wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen.

  3. Die Ausschlagungsfrist beachten

    Grundsätzlich bleiben sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen. In bestimmten Fällen beträgt die Frist sechs Monate. Wer unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

  4. Den Nachlass überblicken

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über Konten, Verträge, Immobilien, Versicherungen, offene Rechnungen und mögliche Schulden. Das hilft, die nächsten Schritte vorzubereiten.

  5. Die Erbenstellung nachweisen

    Für die Umschreibung einer Immobilie oder die Verfügung über Nachlasskonten kann ein Erbnachweis erforderlich sein. Je nach Fall genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift, andernfalls kann ein Erbschein benötigt werden.

Typische Anliegen

Erbe annehmen oder ausschlagen„Ich weiß nicht, ob Schulden im Nachlass sind. Habe ich eine Frist?“

Was Sie wissen sollten

Wer erbt, übernimmt grundsätzlich auch die Schulden der verstorbenen Person. Eine Erbschaft kann innerhalb einer gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden.

Wer unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen. Denn auch bestimmte Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken.

Wie ich Ihnen helfe

  • Den Nachlass auch unter Zeitdruck einschätzen
  • Ihre Frist genau berechnen
  • Die Ausschlagung erklären, auch für minderjährige Kinder
  • Eine Annahme anfechten, wo das Gesetz es erlaubt
  • Die Haftung auf den Nachlass beschränken
Erbschein, Bank und Grundbuch„Die Bank verlangt einen Erbschein. Brauche ich den wirklich?“

Was Sie wissen sollten

Mit einem Erbschein weisen Sie nach, dass Sie Erbin oder Erbe sind. Sie beantragen ihn beim Nachlassgericht. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und den gesetzlich vorgesehenen Gebührentatbeständen.

Nicht immer ist ein Erbschein erforderlich. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlicher Eröffnungsniederschrift reicht häufig als Erbnachweis aus. Auch Banken dürfen nicht pauschal in jedem Fall einen Erbschein verlangen. Ob er benötigt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie ich Ihnen helfe

  • Prüfen, ob ein Erbschein nötig ist oder ein anderer Nachweis genügt
  • Den Antrag vorbereiten
  • Fragen mit Bank und Grundbuchamt klären
  • Sie im Erbscheinsverfahren vertreten, etwa bei widersprüchlichen Testamenten
Nachlassklärung und Abwicklung„Ich bin Erbin geworden und weiß nicht, wo ich anfangen soll.“

Was Sie wissen sollten

Zur Nachlassabwicklung gehören Bankkonten, Verträge, Mietverhältnisse, Versicherungen, offene Forderungen und Vermächtnisse. Auch steuerliche Pflichten müssen im Blick behalten werden. Eine Erbschaft ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis anzuzeigen. Ob eine Anzeige erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wer die nächsten Schritte sinnvoll ordnet und Fristen im Blick behält, kann unnötige Verzögerungen vermeiden und Missverständnissen unter den Beteiligten vorbeugen.

Wie ich Ihnen helfe

  • Nachlassverzeichnis und Fahrplan für die Abwicklung
  • Vermächtnisse und Auflagen erfüllen
  • Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker begleiten
  • Kommunikation mit Behörden, Banken und Miterben
Immobilie im Nachlass„Was passiert mit dem Elternhaus? Verkaufen, übernehmen oder auszahlen?“

Was Sie wissen sollten

Eine Immobilie ist oft der größte Vermögenswert im Nachlass und zugleich mit vielen Erinnerungen verbunden. Erben mehrere Personen, gehört die Immobilie ihnen gemeinschaftlich. Entscheidungen über ihre Zukunft müssen deshalb gemeinsam getroffen werden.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum, wird verkauft oder von einer Person übernommen, die die übrigen Erben auszahlt. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Sie kann mit finanziellen Nachteilen für alle Beteiligten verbunden sein.

Die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist bei rechtzeitigem Antrag innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich gebührenfrei. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den familiären, rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen ab.

Wie ich Ihnen helfe

  • Die Möglichkeiten und ihre Folgen klären
  • Eine fachkundige Bewertung einbeziehen
  • Übernahme und Auszahlung vertraglich regeln
  • Das Grundbuch berichtigen und Sie bei drohender Teilungsversteigerung vertreten